Zertifizierungskriterien

Unsere Zertifizierungskriterien (Stand 2026)

Wenn wir von „öko“ sprechen, meinen wir keinen Werbebegriff, sondern einen überprüften Status. Alle Ökokisten-Betriebe sind als Bio-Betriebe nach der EU-Öko-Verordnung zertifiziert und werden durch unabhängige, staatlich zugelassene Öko-Kontrollstellen überprüft. Darauf baut der Verband Ökokiste e.V. eine eigene, freiwillige, jedoch für Mitgliedsbetriebe verbindliche Zertifizierung auf. 

Mit ihr stellen wir in einer verbindlichen Selbstverpflichtung sicher, dass unsere Werte – 100% Bio, Regional & Saisonal, Nah & Nachhaltig, Vielfältig & Transparent sowie Sozial & Fair – im betrieblichen Alltag anhand konkreter, nachprüfbarer Kriterien umgesetzt werden.

Die Einhaltung der betrieblichen Kriterien wird mindestens zweijährlich im Rahmen der Öko-Kontrolle gemeinsam mit einer unabhängigen Prüferin oder einem Prüfer durchgegangen. Alle Angaben müssen nachvollziehbar und auf Nachfrage belegbar sein, zu mehreren Kriterien sind schriftliche Nachweise vorzulegen.

Was das Zeichen Ökokiste bedeutet

Das Zeichen Ökokiste ist kein selbstvergebenes Werbelabel. Es steht für die Mitgliedschaft in einem Verband, dessen Betriebe ein dokumentiertes Kriteriensystem erfüllen. Wer das Zeichen führt, hat die nachfolgenden Anforderungen nachweislich erfüllt. Damit beruht es auf einem überprüfbaren Zertifizierungssystem mit definierten Kriterien, festen Schwellenwerten, regelmäßiger Kontrolle und klaren Konsequenzen bei Nichterfüllung, und nicht auf einer allgemeinen Umweltaussage.


So ist die Zertifizierung aufgebaut


Die Zertifizierung gliedert sich in fünf Bereiche: Produktherkunft, Kundenorientierung, Soziale Verantwortung, Ökologische Nachhaltigkeit und Verbandsinternes Engagement. Die Bereiche enthalten zwei Arten von Kriterien:


Mindestkriterien (M): verpflichtend. Sie müssen erfüllt sein.
Entwicklungskriterien (E): weiterführende Kriterien, die zeigen, wie weit ein Betrieb über das Pflichtmaß hinausgeht.


Für die Zertifizierung muss ein Betrieb alle 17 Mindestkriterien erfüllen sowie mindestens 6 der 20 Entwicklungskriterien aus mindestens drei verschiedenen Bereichen. Erfüllt ein Betrieb alle Mindestkriterien und zusätzlich mehr als die Hälfte der Entwicklungskriterien je Bereich, erhält er eine Urkunde.


Was bei Nichterfüllung passiert


Die Zertifizierung ist verbindlich. Erfüllt ein Betrieb die Mindestkriterien nicht, erhält er im ersten Jahr eine Verwarnung. Erfüllt er sie im darauffolgenden Jahr immer noch nicht, wird der Vorstand den Betrieb nach nochmaligem Gespräch aus dem Verband ausschließen und die Mitglieder darüber informieren. So bleibt die Mitgliedschaft im Verband eine belastbare Aussage und kein bloßes Etikett.

Bereich I: Produktherkunft

Mindestkriterien
• 100% Bio: Alle von der EU-Öko-Verordnung erfassten Waren stammen ausnahmslos aus kontrolliert ökologischem Anbau.
• Sonstige Produkte: Waren außerhalb der EU-Öko-Verordnung (z. B. Naturkosmetik, Wildfisch, Nahrungsergänzungsmittel) erfüllen mindestens die jeweils gültigen BNN-Richtlinien.
• Eigener Anbau oder Kooperation: Der Betrieb führt selbst einen landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieb oder kooperiert auf Basis eines Kooperationsvertrags mit mindestens einem Erzeugerbetrieb in der Umgebung.
• Anbauverband: Der eigene Anbau bzw. die Kooperationspartner*innen sind Mitglied in einem ökologischen Anbauverband. Umstellungsware wird entsprechend gekennzeichnet.

• Keine Flugware: Der Betrieb handelt nicht mit per Flugzeug transportierter Ware.

• Regionalitätskonzept: Es liegt ein schriftliches Regionalitätskonzept vor. Als Region gilt ein Umkreis von 200 km Luftlinie um den Betrieb.

• Mindestanteil Verbandsware: mindestens 40% Verbandsware, gemessen am Umsatz der Produktgruppen Obst, Gemüse, Kartoffeln und Eier.

• Mindestanteil Regionalware: mindestens 20% Regionalware (200-km-Radius) in denselben Produktgruppen.

Entwicklungskriterien

• Regionalware-Anteil von mindestens 40%.

• Namentliche Nennung aller regionalen Partnerlieferantinnen auf der Website.

Bereich II: Kundenorientierung

Mindestkriterien

• Homepage und Online-Shop: Der Betrieb betreibt eine eigene, laufend aktualisierte Website mit Online-Shop.
• Produktinformationen: Auf Angeboten, Lieferscheinen und Rechnungen wird die Herkunft (Land/Verband) aller Waren ausgewiesen; für Obst und Gemüse werden die Informationen wöchentlich aktualisiert.
• Reklamationserfassung: Der Betrieb erfasst sämtliche Kundenreklamationen systematisch, quantitativ und qualitativ.

Entwicklungskriterien
• Aktive Einbindung der Kundschaft, z. B. über Nachernte, Lebensmittelretten, Kochkurse oder Erzeugerbesuche.
• Transparente Kommunikation der betrieblichen Konzepte (Regionalität, Verpackung, Mobilität, CO₂-Kompensation) auf der Website.
• Mindestens eine Kundenzufriedenheitsumfrage pro Jahr.
• Kundennahe, serviceorientierte Kommunikation, u. a. persönliche Erreichbarkeit, barrierefreie Website, gedruckte Informationen auf Anfrage.
• Hoffest oder Tag der offenen Tür, öffentlich zugänglich und mit Informationen zum ökologischen Anbau.


Bereich III: Soziale Verantwortung

Dieser Bereich besteht ausschließlich aus Entwicklungskriterien:
• Ausbildung, mindestens einmonatige Praktika, FÖJ-, Trainee- oder Arbeitsplätze, auch für Menschen mit Behinderung.
• Weiterbildung von mindestens 20% der fest angestellten Mitarbeiter*innen innerhalb der letzten zwölf Monate.
• Eigene soziale Projekte mit konkretem Bezug zum Betrieb (z. B. Gemeinwohl-Zertifizierung, Integration, Inklusion), über Spenden oder Mitgliedsbeiträge hinaus.


Bereich IV: Ökologische Nachhaltigkeit

Mindestkriterien

• Mehrwegverpackung: Obst und Gemüse werden in Mehrwegkisten ausgeliefert.
• Verpackungskonzept: Oberstes Ziel ist Müllvermeidung; alle eingesetzten Verpackungsmaterialien werden hinsichtlich Qualitätssicherung und Ressourcenschonung dokumentiert und begründet.
• CO₂-Bilanz: Die betrieblichen CO₂-Emissionen werden jährlich umfassend und systematisch erfasst und dokumentiert, mit dem Ziel der Vermeidung und Reduzierung.
• Nachhaltige Mobilität: Der Betrieb verfügt über ein Mobilitätskonzept mit Ist-Zustand und Reduktionszielen für die kommenden fünf Jahre.

Entwicklungskriterien
• Eigene oder anteilige Anlage für erneuerbare Energie, die mindestens 20% des betrieblichen Bedarfs deckt.
• Energiesparkonzept mit Ist-Daten und Entwicklungszielen über mindestens fünf Jahre.
• Eigene nachhaltige Projekte mit Betriebsbezug (z. B. Ernährungsräte, Slow Food, Führungen für Schulklassen).
• Zeitnahe Kompensation unvermeidbarer Emissionen, etwa durch Humusaufbau, Hecken, Wald, externe Zertifikate oder das Ökokisten-Moorprojekt.

Bereich V: Verbandsinternes Engagement

Mindestkriterien

• Betriebsvergleich: Teilnahme am jährlichen Betriebsvergleich des Verbands.
• Mindesterfüllung Entwicklungskriterien: mindestens 6 der 20 Entwicklungskriterien aus mindestens drei verschiedenen Bereichen.

Entwicklungskriterien
• Sichtbarkeit des Verbandslogos auf Drucksachen, allen Lieferfahrzeugen sowie auf Website und Online-Shop.
• Teilnahme am wöchentlichen Umsatzmonitor des Verbands.
• Aktive Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe des Verbands oder im Vorstand.
• Beteiligung am kollegialen Austausch des Verbands.
• Teilnahme an Verbandstreffen und an Mitarbeitertreffen.

Ablauf der Zertifizierung


Die Zertifizierung erfolgt über einen strukturierten Fragebogen, den jeder Betrieb in Vorbereitung auf die Öko-Kontrolle ausfüllt. Beim Kontrolltermin wird der Fragebogen gemeinsam mit der Prüferin oder dem Prüfer durchgegangen und abgeschlossen. Zu mehreren Kriterien, darunter Regionalitätskonzept, Verpackungskonzept, CO₂-Bilanz und Mobilitätskonzept, sind schriftliche Nachweise einzureichen. Damit ist die Zertifizierung kein einmaliges Versprechen, sondern eine regelmäßig überprüfte Selbstverpflichtung.